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1. Wir weisen den Kunden explizit darauf hin, dass bei einer Leistungssteigerung (und jeglicher Modifikation an Fahrzeug-Steuergeräten) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und das Fahrzeug laut StVO nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber FLAWLESS Industries, dass er unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach §21 StVZO für das Gesamtfahrzeug einholt. Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, haftet FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich nicht für eventuelle Bußgelder sowie Ordnungswidrigkeiten. Ggf. sind manche Lösungen und Produkte ausschließlich und explizit nur für den Export bestimmt.
2. Mündliche Absprachen außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt alleinig beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche oder Rückgaberechte / Reklamationen an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert
3. Trotz sorgfältiger Prüfung der Fahrzeug- und Modelldaten können wir die technische Durchführbarkeit einer Optimierung, insbesondere das Lesen und Beschreiben des Steuergeräts, nicht in jedem Fall garantieren. Hintergrund ist, dass es innerhalb eines Fahrzeug- oder Modellbaustands zu Abweichungen seitens des Steuergeräts oder des darauf installierten Softwarestands kommen kann.
Die tatsächliche Durchführbarkeit kann daher erst mit Eintreffen des Steuergerätes bzw. mit dem Fahrzeug vor Ort geprüft werden.
Sollte sich trotz vorheriger Prüfung herausstellen, dass ein Steuergerät nicht les- oder beschreibbar ist, übernimmt die FLAWLESS Industries UG keine Haftung für dadurch entstehende Kosten, insbesondere für Ein- und Ausbaukosten, Fahrtkosten, Versandkosten oder sonstige Aufwendungen oder Schadensersatzansprüche.
4. Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Leistungen, Produkte und Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird weiter darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Dies kann beispielsweise durch andere - nicht der Serie entsprechenden Teile - begünstigt werden. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Wir empfehlen zudem Ausdrücklich, bei Leistungssteigerungen mind. Super Plus (98 Oktan / ROZ 98) zu tanken.
5. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) nur insoweit, als sie durch von FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Änderung der Fahrzeugsoftware haftet FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch die grob fahrlässige oder Vorsätzliche explizite Änderung an der Fahrzeugsoftware verursacht werden. Eine Haftung bei Schäden durch Fahrzeugsoftware / Tuningsoftware / Software, die dem aktuellen technischen Stand und der aktuellen technischen Entwicklung entsprechen, ist ausgeschlossen. Ebenso eine Haftung für Schäden, die aufgrund der höheren Motorbeanspruchung / falschem Kraftstoff, Kraftstoff minderer Qualität sowie Überbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen.
6. FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) weist ausdrücklich darauf hin, dass die Haftung bei Schäden, die durch die Bearbeitung von Steuergeräten, Motorrädern, oder sonstigen Tätigkeiten entstehen oder daraus resultieren für alle aus welchem Rechtsgrund oder Anspruch auch immer, ausschließlich auf grob Fahrlässiges oder Vorsätzliches Handeln beschränkt ist. Der Kunde ist in diesem Fall in der Pflicht, ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Firma FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) nachzuweisen.
7. FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuning- sowie Softwareprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
8. FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) weißt weiter ausdrücklich darauf hin, dass Tuning - unabhängig ob Software- oder Hardwareumbauten - ein Entwicklungsprozess sein kann bzw. ist. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass beispielsweise durch den Hersteller selber Steuergeräte über Telematik u.A. Patches oder Updates erhalten, oder durch den Kunden weitere - nicht der Serie entsprechende - Umbauten durchgeführt worden sind ggf. nach einer Softwareoptimierung oder Modifikation weitere Anpassungen nötig, die erst im Kundenbetrieb auftreten oder bemerkbar sind. Diese erfordern u.U. einen erneuten Besuch oder ein erneutes Zustanden des Steuergerätes. FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) haftet ausdrücklich nicht für Ausfälle am Fahrzeug, Kosten durch den erneuten Versand / Zusendung wie Versandkosten bzw. eine Anreise wie Mietwagen, Kraftstoffkosten, Übernachtungskosten o.Ä., die hierdurch auftreten oder ohne Rücksprache mit FLAWLESS Industries entstandene Kosten wie beispielsweise Händlerbesuche im Rahmen einer Fehlerdiagnose oder Versandkosten.
Wir weisen weiter darauf hin, dass im Rahmen dessen es ggf. erforderlich werden kann, beispielsweise den Fehlerspeicher nach dem Flashvorgang zu lesen bzw. zu löschen. FLAWLESS Industries UG haftet in keinem Fall für entstandene Kosten, die für ein Löschen des Fehlerspeichers anfallen.
9. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) insoweit von jeder Haftung frei.
10. Wir übernehmen keine Haftung für zusätzlich zum Motorsteuergerät zugesendete Steuergeräte (wie zum Bespiel bei Verlust, Beschädigung oder Sendungsversicherung), da diese von uns nicht bearbeitet werden. Sofern Fragen zur genauen Bezeichnung bestehen, können wir diese gerne beantworten.
11. Bei einer Optimierung / Änderung / Reparatur der Fahrzeugsoftware wird lediglich der Versuch geschuldet, die Leistung bzw. Leistungsfähigkeit zu verbessern oder diese wiederherzustellen. Sollte der angestrebte Erfolg trotz sorgfältiger Bearbeitung ganz oder teilweise ausbleiben (beispielsweise aufgrund individueller Faktoren des Fahrzeuges oder eines fremden Prüfstandes), bleibt der Anspruch auf das volle vereinbarte Entgelt dennoch bestehen.
12. Die angegeben Leistungsdaten in den jeweiligen Produkten sind auf Basis der von FLAWLESS Industries UG durchgeführten Messungen am Hauseigenen Prüfstand angegeben. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Leistungsdaten sich von Prüfstand zu Prüfstand unterscheiden können. Wichtig ist - um eine aussagekräftige Messung erzielen zu können - dass das Fahrzeug sowohl vor, als auch nach der Optimierung am selben Prüfstand, zu den selben Fahrzeug- und Umweltbedingungen gemessen wurde.
Eine Reklamation aufgrund abweichender Leistungsdaten auf fremden Prüfstanden ist allgemein ausgeschlossen, da diese durch viele Faktoren wie die ordnungsgemäße Kalibrierung, Messungenauigkeiten, falsche Bedienung des Prüfstandes, Berechnung der Schleppleistung, Umwelteinflüsse wie Umgebungsluftdruck sowie Umgebungstemperaturen, aber auch fahrzeugspezifische Faktoren wie Kettenverschleiß, Laufleistung, Wartungszustand sowie Toleranzen am Antriebsstrang im Allgemeinen, beeinflusst werden können.
13. Sofern eine Bestimmung unserer AGB sowie diesen zusätzlichen Bedingungen und Hinweise bei Softwareoptimierungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.